Spendenbescheinigungen (II)

07.02.2017

Vor einiger Zeit haben wir hier in einem Artikel auf die Handhabung von Spendenbescheinigungen und Besonderheiten bei Spenden über PayPal hingewiesen. Hierbei haben wir uns vertan und das erst jetzt bemerkt, daher möchten wir das korrigieren. Bei Spenden über PayPal wird uns zuerst der gesamte Betrag der Spende gutgeschrieben und danach die Paypal-Gebühren abgebucht. Daher können wir – entgegen unserer ursprünglichen Annahme – eine Spendenbescheinigung über den gesamten gespendeten Betrag ausstellen. Wenn also jemand 50€ spendet, bekommt er oder sie auch eine Spendenbescheinigung über 50€. Bitte entschuldigt den Fehler und die späte Korrektur. Alle bisher ausgestellten Spendenbescheinigungen wurden bereits für den jeweiligen Gesamtbetrag ausgestellt. Und auch an dieser Stelle nochmals der Hinweis: Bei Spenden per Banküberweisung bitte eine Adresse angeben, an die die Spendenbescheinigung verschickt werden kann! Alleine aus den Bankdaten, die wir durch die Überweisung sehen, können wir das nämlich nicht ableiten und die Spendenbescheinigung daher ggf. nicht zustellen. Bei Spenden bis 100€ reicht dem Finanzamt in der Regel auch eine Kopie des Kontoauszugs, aus der ersichtlich wird, dass der Empfänger der CVJM Ulm ist.